Ausflug nach Kurfranken ( Kloster Engelberg, Miltenberg, Wasserschloss Mespelbrunn mit Führung )

Freitag, 21. Juni 2024

Abfahrt 9:30 Uhr Parkplatz Stadthalle Zeilsheim

Rückkehr: ca. 20:00 Uhr

Abschluß im Gasthaus Waldmichelbacher Hof, Bessenbach

Der Teilnahmepreis pro Person beträgt € 25,00.

Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung bei

Monika Frank, Tel.-Nr.: 069 362195 oder

Alfred Nerding, Tel.-Nr.: 069 363346

90 Jahre Eingemeindung nach Höchst

In einem Schreiben des Magistrats der Stadt Höchst am Main vom 6. Februar 1917 an den Herrn Landrat steht zu lesen:

Die städtischen Körperschaften von Höchst am Main haben einstimmig die Eingemeindung der Nachbargemeinden Unterliederbach, Sindlingen und Zeilsheim beschlossen, nachdem die Gemeindevertretungen dieser Orte schon vorher und zwar in Unterliederbach und Zeilsheim einstimmig, in Sindlingen mit 16 gegen 4 Stimmen sich dafür entschieden hatten.

 

Im weiteren Verlauf des Schreibens wird darauf hingewiesen, dass bereits im Frühjahr 1914 die Eingemeindungsverhandlungen mit Zeilsheim aufgenommen wurden.

 

Weiter heißt es:

Durch Ausbruch des Krieges wurden die Verhandlungen eine Zeit unterbrochen, dann aber doch zu Ende geführt, von der Erwägung aus, dass man schon jetzt zu einem klaren Ziele kommen müsse, um die großen gemeinschaftlichen Aufgaben vorzubereiten, welche die Friedenszeit stellen wird.

 

So gab Zeilsheim mitten im ersten Weltkrieg (1914-1918) seine Selbständigkeit auf und wurde Teil der Stadt Höchst. Verhandlungsführer für Zeilsheim war Bürgermeister Johann Anton Fleck, der von 1854 bis 1927 lebte und Bürgermeister von 1892 bis 1917 war.

 


 

Die Verhandlungen verliefen zäh, aber die schlechte Haushaltslage Zeilsheims zwang zur Einigung.

In den Eingemeindungsvertrag wurden u.a. folgende Vertragspunkte aufgenommen:

 

Kehricht und Hausmüll-Abfuhr soll mindestens einmal monatlich unentgeltlich durch die Stadt erfolgen. Der Vertag mit dem Bullenhalter und Ziegenbockhalter wird von Höchst übernommen. Die Beerdigungen sollen wie in Höchst unentgeltlich sein. Privatschlachtungen unterliegen dem Schlachthauszwang nicht.

 

Nach der Kapitulation des deutschen Reiches im November 1918 zogen französische Besatzungssoldaten auch in Zeilsheim ein und blieben bis 1930. Viele Hoffnungen auf eine gemeinsame, bessere Zukunft von „Groß-Höchst“ blieben unerfüllt. Wirtschaftliche Zwänge führten schon 1928 zur Eingemeindung von Groß-Höchst nach Frankfurt.